Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Mainspitz Verlages

I. Bedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Druckschriften

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen dem Mainspitz Verlag, Frauke Nussbeutel, und ihren Kunden. Sie gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung und schließen insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen in Online-Ausgaben ein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der gesamten Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mainspitz Verlag vor, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn der Mainspitz Verlag sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder Email übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.

 

 

§ 2 Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt

 

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag zwischen dem Mainspitz Verlag und dem Kunden zustande, wenn der Mainspitz Verlag den Auftrag des Kunden annimmt. Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, kommen zustande, wenn die im Internet abgegebene Erklärung des Kunden dem Mainspitz Verlag zugeht. Eine gesonderte Bestätigung vom Mainspitz Verlag an den Kunden ist nicht erforderlich.

 

Soweit ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Kunde den Anzeigentext oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht der Mainspitz Verlag gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist der Mainspitz Verlag berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn die vom Mainspitz Verlag geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen des Verlags. Schutzwürdige Interessen des Mainspitz Verlags sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde. Soweit der Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Kunde den Inhalt oder die Form der Werbung erst nach Vertragsschluss beim Mainspitz Verlag einreicht, ist der Verlag unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige oder der Beilage abzulehnen bzw. solange zurückzustellen, bis berechtigte Einwendungen des Mainspitz Verlags nicht mehr bestehen. Lehnt der Mainspitz Verlag eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung vom Mainspitz Verlag wird in diesem Fall nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 herabgesetzt. Von der Ablehnung eines Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet der Mainspitz Verlag den Kunden unverzüglich.

 

Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrentenanzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

 

Der Kunde stellt bei Auftragserteilung sicher, dass der Auftrag Informationen über Höhe und Breite der beauftragten Anzeige enthält. Enthält der Auftrag des Kunden keine ausdrücklichen Vorgaben über die Höhe und Breite der beauftragten Anzeige, ist der Mainspitz Verlag berechtigt, die Höhe und Breite der Anzeige so zu gestalten, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Soweit vorhanden, berücksichtigt der Mainspitz Verlag dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die sie aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt hat. Soweit keinerlei Erfahrungswerte und Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung bestehen, soll der Mainspitz Verlag vor der Veröffentlichung der Anzeigen mit dem Kunden Rücksprache halten, es sei denn, dies ist für eine der Vertragsparteien unzumutbar. Als unzumutbar gilt eine Rücksprache insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Anzeige an einen bestimmten Erscheinungstermin gebunden ist und dieser Termin im Falle der Rücksprache nicht sicher eingehalten werden könnte. Für den Umstand, dass die vom Mainspitz Verlag ausgewählte Höhe und Breite der Anzeige nicht auf Erfahrungswerten oder Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung beruhen, trägt der Kunde die Beweislast.

 

Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

 

§ 3 Auftragsabwicklung

 

Soweit der Mainspitz Verlag hinsichtlich Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentümerin ist oder ihr Urheber- oder sonstige Rechte zustehen, behält sie sich das Eigentum bzw. die Ausübung der jeweiligen Nutzungsrechte vor. Der Mainspitz Verlag weist darauf hin, dass jede vertraglich vorgesehene Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe, nicht ohne Zustimmung des Mainspitz Verlags erfolgen darf. Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.

 

Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesandt wird. Soweit der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt für alle Leistungen des Mainspitz Verlags stattdessen § 377 HGB.

 

Der Kunde sendet die ihm vom Mainspitz Verlag übersandten Korrekturabzüge innerhalb der vereinbarten Frist zurück. Korrekturabzüge, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zurücksendet, gelten als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Kunden.

 

 

§ 4 Vergütung und Stornierung

 

Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die Vergütungssätze der Preisliste des Mainspitz Verlags in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des § 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich die Vergütung des Mainspitz Verlags nach Höhe und Breite der veröffentlichten Werbung. Soweit der Kunde Änderungen des Auftrags wünscht, die in nicht nur unerheblicher Weise von dem ursprünglichen Auftrag abweichen, sind die vom Mainspitz Verlag durchgeführten Änderungsleistungen nach Maßgabe der Preisliste des Mainspitz Verlags gesondert zu vergüten. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten, die im Falle einer Beauftragung Dritter entstehen.

 

Soweit der Kunde einen Auftrag vor der Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage storniert, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung zum Ausgleich für entstandene Aufwendungen und eingesetzte Arbeitszeit auf 85% dieser Vergütung, wenn der Mainspitz Verlag die erforderlichen Layout- und Satzarbeiten zum Zeitpunkt der Stornierung bereits fertig gestellt hatte. Waren die Layout- und Satzarbeiten vom Mainspitz Verlag noch nicht fertig gestellt, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 50% dieser Vergütung. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, die entstandenen Aufwendungen seien auch unter Berücksichtung der eingesetzten Arbeitszeit tatsächlich höher bzw. geringer als 85% bzw. 50%.

 

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

 

Die vom Mainspitz Verlag in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto des Mainspitz Verlags eingegangen bzw. bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Skonti gewährt der Mainspitz Verlag nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

 

§ 6 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 4 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Der Mainspitz Verlag ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Mainspitz Verlag ist bei Verzug des Kunden berechtigt, noch ausstehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Der Mainspitz Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Soweit der Mainspitz Verlag auf Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen ist und der Kunde diese Leistungen nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erbringt, tritt kein Verzug des Mainspitz Verlag ein. In diesem Fall verlieren vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit.

 

 

§ 7 Haftung

 

Der Mainspitz Verlag haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Er gewährleistet insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Mainspitz Verlag haftet nicht, wenn sie aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Kunden gehandelt hat. Für Leistungen, die der Mainspitz Verlag aufgrund von handschriftlich gefertigten Unterlagen des Kunden oder telefonischer Anweisungen des Kunden ausführt, übernimmt der Mainspitz Verlag keine Haftung hinsichtlich von Kommunikationsfehlern (Missverständnisse, Irrtümer etc.). Dies gilt nicht, soweit der Mainspitz Verlag einen Kommunikationsfehler erkannt hat oder erkennen musste.

 

Für eine vom Mainspitz Verlag zu vertretende Pflichtverletzung haftet der Mainspitz Verlag nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet der Mainspitz Verlag nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes bzw. bei Veröffentlichung in einem Online-Branchenverzeichnis auf den Wert eines Jahresbeitrags. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Mainspitz Verlag im Einzelfall eine Garantie übernommen hat, ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Mainspitz Verlags oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Mainspitz Verlags beruhen. Hinsichtlich anderer Schäden haftet der Mainspitz Verlag nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich des eigenen Verhaltens sowie hinsichtlich des Verhaltens eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen.

 

Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Mainspitz Verlag, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.

 

Soweit Dritte Ansprüche gegen den Mainspitz Verlag wegen solcher Internetinhalte geltend machen, die der Auftraggeber zur Einstellung auf die Webseite/Internetportale an den Mainspitz Verlag weitergegeben hat, stellt der Kunde den Verlag von der Haftung frei. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Schutzrechten Dritter.

 

 

§ 8 Datenschutz

 

Der Mainspitz Verlag beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. Der Mainspiz Verlag weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert.

 

Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit dem Mainspitz Verlag erforderlich ist. Der Mainspitz Verlag ist berechtigt, personenbezogene Daten für Maßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Der Mainspitz Verlag verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.

 

 

§ 9 Rückgabe von Unterlagen und Aufbewahrungspflicht

 

Nach Beendigung bzw. Durchführung des Vertrags gibt der Mainspitz Verlag Druckunterlagen des Kunden nur nach einer ausdrücklichen Aufforderung zurück. Der Mainspitz Verlag bewahrt Unterlagen des Kunden, die dieser nicht ausdrücklich zurückfordert, drei Monate auf. Nach Ablauf diese Frist ist der Mainspitz Verlag berechtigt, die Unterlagen zu vernichten bzw. entsprechende Daten zu löschen.

 

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Mainspitz Verlag und dem Kunden ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz des Mainspitz Verlags, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich der allgemeine des Mainspitz Verlags, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

II. Besondere Bedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen im Internet (Online-Werbung)

 

§ 1 Werbeauftrag

 

Gegenstand eines Vertrags über Online-Werbung ist die Aufnahme eines Werbebanners, einem Button oder einer sonstigen OnlineWerbeform des Kunden (nachfolgend zusammengefasst „Werbemittel“) auf einer vom Mainspitz Verlag Website oder Internetportal zum Zwecke der Verbreitung.

 

Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Mainspitz Verlags, sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

 

 

§ 2 Werbemittel

 

Werbemittel im Sinne dieser AGBs können aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel: aus einem Bild und/oder Text (u.a. Banner) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

 

Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf.

 

 

§ 3 Vertragsschluss

 

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

 

§ 4 Datenanlieferung

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig (spätestens drei Werktage) vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

 

Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

 

Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

 

 

§ 5 Ablehnungsbefugnis

 

Die Angebote des Mainspitz Verlag sind freibleibend. Der Mainspitz Verlag behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

 

Der Mainspitz Verlag behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenommene Werbeaufträge - und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Mainspitz Verlag zu.

 

Der Mainspitz Verlag kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.

 

Eine Prüfpflicht des Mainspitz Verlag hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.

 

§ 6 Gewährleistung

 

Der Mainspitz Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

 

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 48 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

 

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) wird der kuckuck! Verlag sich bemühen, den Ausfall nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern. Entspricht dies nicht den Interessen des Auftraggebers, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

 

Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

 

 

§ 7 Rechte

 

Bei der Gestaltung und Herstellung des Werbemittels wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Das gilt insbesondere für das geistige Eigentum Dritter (Marken-, Urheber oder sonstige Rechte) und allgemeine gesetzliche Vorschriften (etwa zum Jugendschutz oder Schutz der Persönlichkeitsrechte). Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet und genutzt werden. Stellt der Auftraggeber nachträglich fest, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er den Mainspitz Verlag hiervon unverzüglich in Textform unterrichten.

 

Der Auftraggeber wird den Mainspitz Verlag von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit des Werbemittels und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, und wird die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. So gehen auch alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. VG BildKunst) zu Lasten des Auftraggebers, der dem kuckuck! Verlag spätestens bei Übersendung des Werbemittels alle für Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben mitzuteilen hat.

 

Der Auftraggeber überträgt dem Mainspitz Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

 

 

§ 8 Gültigkeit der Anzeigen-AGB unter Ziffer I

 

Die Anzeigen -AGB unter Ziff. I. gelten sinngemäß, soweit in diesen Bedingungen für Online - Werbung keine spezielle Regelung getroffen wird.

 

 

 

Stand: Oktober 2019